Dichtigkeitsprüfung Abwasserleitungen Großraum Regensburg

Sicher kennt ein jeder die Folgen undichter Abwässerkanäle. Sowohl im privatem als auch im gewerblichen Bereich sind die daraus entstehenden Probleme ähnlich. Geruchsbelästigung oder Rückstau sind nur zwei von vielen möglichen Auswirkungen eines mangelhaften Rohrsystems. Hier kann eine rechtzeitige Dichtigkeits- oder Dichtheitsprüfung Schaden vermeiden und Eigentum sichern. Ferner gibt es eine Gesetzesgrundlage zur Dichtigkeitsprüfung und landesrechtliche Vorschriften zu beachten.

 

Was ist eine Dichtigkeits-/Dichtheitsprüfung?

Wer schon einmal ein Loch im Fahrradreifen hatte kennt das Prozedere. Um die genaue Lage des Loches im Fahrradschlauch zu finden, bedarf es eines Tricks. Man pumpt den defekten Schlauch auf und hält ihn in ein Wasserbad. An der defekten Stelle bilden sich nun Luftbläschen und man kann nun das vorhandene Loch kostengünstig flicken. Ähnlich, aber natürlich in ganz anderem Maßstab finden auch professionelle Lecksuchen statt. Doch ist diese Methode nur eine von vielen. Am häufigsten finden TV-Inspektionen (Kamerabefahrung) und Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck statt. Das Ziel ist es mögliche Leckagen zu lokalisieren oder die Dichtheit des Rohrsystems nachzuweisen.

Abwasser Dichtigkeitsprüfung

Warum braucht man eine Dichtheitsprüfung?

Es liegt natürlich auf der Hand, dass ein undichtes Rohrsystem seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Finanzielle Schäden und unangenehme Beleiterscheinungen sind die Folge. Wer möchte auch schon eine undichte Leitung zu Hause haben? Aber nicht nur die Auswirkungen auf die eigene Gesundheit, sondern auch das Allgemeinwohl stehen hier im Vordergrund. So kann ein defektes Abwasserrohr zu vielen Problemen führen. Dazu gehören zum Beispiel die Verunreinigung von sauberem Grundwasser und Boden, wie auch hydraulische Probleme. Es liegt also im Interesse der Allgemeinheit, die Sicherheit von öffentlichen und privaten Rohranlagen zu garantieren. Hierzu schreibt der Gesetzgeber folgendes vor:

 

Rechtliche Grundlagen zur Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen

Sowohl das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bayerische Wassergesetz (BayWG) bis hin zum Grundgesetz (GG) finden hier ein Zusammenspiel. Wichtig sind aber vor allem die lokalen Verordnungen. So gilt im Raum Regensburg die „Entwässerungssatzung der Stadt Regensburg (EWS)“. Sie schreibt folgendes vor: „Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksentwässerungsanlagen nach den Regeln der Technik – insbesondere nach DIN 1986-Teil 30 durch einen fachlich geeigneten Unternehmer untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen.“

Wasserfüllstandsprüfung einer privaten Abwasserleitung

Wasserfüllstandsprüfung einer privaten Abwasserleitung

Was ist die DIN 1986-30?

Die DIN 1986 Teil 30 ist die anerkannte Regel der Technik für die Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Ziel der Norm ist die Dichtheit der Abwasseranlage. So gibt die DIN auch die Intervalle der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen vor. Diese variieren je nach Wasserschutzgebiet und Abwasserart. Bei bestehenden Grundleitungen muss alle 20 Jahre eine optische Inspektion mittels Kamerafahrt durchgeführt werden. Bei wesentlichen baulichen Veränderungen muss eine Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck erfolgen. Dies gilt zum Beispiel bei einer Sanierung von mehr als 50 Prozent der Entwässerungsanlage. Wie in jeder Regel gibt es natürlich viele Aspekte zu berücksichtigen, hierbei beraten wir Sie gerne.

 

Wer darf eine Dichtigkeitsprüfung durchführen?

 

Dichtigkeitsprüfungen sowie die anschließende Sanierung dürfen nur von fachkundigen Betrieben durchgeführt werden. Deren Mitarbeiter müssen bau-, betriebs- und materialtechnisches Sachverständnis aus dem Abwasserbereich nachweisen können. Desweiteren müssen sie das Fachwissen zur Dichtheitsprüfung durch entsprechende Schulungen erworben haben. Natürlich trifft dies alles auf unser Team von Heizungsbau Pöhl zu. Vertrauen Sie unseren versierten Profis und machen Sie mit uns einen ganz persönlichen Termin aus. Sie müssen sich dabei keine allzu großen Gedanken um die Kosten machen. Die je nach Gebäude zwischen 300 bis 500 Euro liegen.

 

 

Wir sind ein Sanitärfachbetrieb im Großraum Regensburg

Dichtigkeitsprüfungen im Großraum Regensburg für Grundstücksentwässerungsanlagen. Sanitär Heizung Pöhl ist Ihr Ansprechpartner rund um Warmwasser und Heizung im Großraum Regensburg. Wir arbeiten vor allem im Großraum Regensburg, Neutraubling, Etterzhausen, Bad Abbach, Burglengenfeld, Regenstauf, Donaustauf, Pentling, Wenzenbach, Waldetzenberg, Hainsacker, Lappersdorf, Zeitlarn, Kallmünz, Pielenhofen, Sinzing, Deuerling, Undorf Nittendorf, Pettendorf, Duggendorf, Laaber, Hemau und Beratzhausen. Sprechen Sie uns an und nehmen telefonisch oder per Email Kontakt zu uns auf.

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