Sicherheitscheck für Gasanlagen im Großraum Regensburg
Laut einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz BDEW vom Oktober 2016 werden in Deutschland fast 40 Prozent aller Wohnungen mit Erdgas beheizt. Neben der Verwendung zur Beheizung und Warmwasserbereitung erschließen sich immer neuere Bereiche dem Erdgas. So möchten viele Profi- und Hobbyköche nicht mehr auf Ihren Gasherd mit offener Flamme verzichten. Selbst als offener Kamin oder sogar als kostengünstige Alternative zum Elektrotrockner finden Gaskamine oder Erdgas-Wäschetrockner ihren Einzug in moderne Wohnungen. Doch wie sieht es mit der Sicherheit aus? Welche Vorschriften sind zu beachten, um im Schadensfall nicht in die Haftung zu geraten? Neu hinzugekommen ist auch ein Sicherheitscheck/Wartung für Wärmepumpen. Denn in einer Wärmepumpe befindet sich Kohlendioxid (R744), Propan (R290), Ammoniak (R717) und weitere Kältemittel. Das Gas ist schwerer als Sauerstoff und kann über ein offenes Kellerfenster bei Undichtigkeit in den Keller gelangen.
Warum braucht man einen Gassicherheitscheck?
Erdgas verbrennt in modernen Brennwertkesseln, ist klimaschonend und sauber. Trotzdem benötigen Geräte mit Gas besondere Beachtung. Um die allgemeine Sicherheit zu gewährleisten gibt es mehrere Sicherheitsinstanzen. Dies beginnt schon bei der Herstellung. Hierzu erklärt Alfred Klees vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW): „Die Geräte, die in Deutschland eingebaut werden, müssen alle zertifiziert und entsprechend den technischen Regeln für die Gasinstallation ausgelegt sein“. Auskunft darüber gibt die CE-Kennung am Typenschild. Dort werden auch die Gerätekategorie und der Anschlussdruck vermerkt. Darüber hinaus müssen regelmäßige Inspektionen erfolgen. So zum Beispiel der Gassicherheitscheck.
Ist der Gassicherheitscheck gesetzlich verpflichtend?
Hierfür gilt das 2008 erneuerte Regelwerk TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen). Die TRGI regelt alles rund um Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen. Sie ist somit gleichermaßen verbindlich für Anlagenersteller wie auch Anlagenbetreiber. Die neue TRGI von 2008 regelt nun auch die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen. Hierzu gehören natürlich regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten. Es gibt zwei gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen: