Solarthermie Förderung mit Wärmepumpe
Um die erneuerbaren Energien besser zu nutzen, fördert der Staat Solarthermie-Anlagen bei Bestandsgebäuden. Ein Bestandsgebäude muss zwei Jahre in Betrieb gewesen sein. Neubauten sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Beantragt werden können die Fördermittel vor Auftragserteilung von Privatpersonen, Kommunen und Zweckverbänden. Gefördert werden vom BAFA folgende Solarthermie Anlagen:
- Anlagen für die kombinierte Warmwasser- und Heizungsunterstützung
- Anlagen für die ausschließliche Trinkwassererwärmung
- Anlagen für die Raumwärme
- Anlagen für Prozesswärme
- Anlagen für die solare Kälteerzeugung
- Anlagen für die Wärmenetz-Zuführung
Welche Förderungen für die Heizung gibt es?
Die Förderung ist unterteilt in Bonusförderung und Basisförderung. Die Basisförderung beträgt 2.000 Euro bei einer kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung. Daneben bietet die BAFA noch weitere Bonusförderungen und einmalige Zuschüsse an. So gibt es einen Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro für neue Brennwerttechnik. Einen Kombinationsbonus von weiteren 500 Euro für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder bei Einbau einer Wärmepumpe. Ebenso gibt es einen Effizienzbonus bei entsprechender Dämmung von 50 Prozent der BAFA Förderung obendrauf. Und einen Solarpumpenbonus für besonders effiziente Pumpen. Dieser beträgt jedoch nur 50 Euro. Die genauen BAFA Regeln für Solarthermie finden Sie hier.